Sicheres Rudern im Winter

  • 15. November 2018

Die kalte Jahreszeit kommt, obwohl verspätet, auch in diesem Jahr. Dann wird es wieder ungemütlich im Boot und die Wassertemperatur des Rheins fällt auf wenige Grad über dem Gefrierpunkt.
Sicherheit ist daher oberstes Gebot, um auch im Winter auf Wasser zu gehen.
Ein Sturz ins wenige Grad kalte Wasser ist lebensgefährlich. Durch eine Rettungsweste kann die Zeit bis zum Ertrinken vervielfacht und so eine Rettung erst ermöglicht werden. Das Tragen von Rettungswesten ist daher dringend empfohlen und für Minderjährige im BRV bei Wassertemperaturen unter 10 Grad gemäß der Ruderordnung Pflicht.
Auch nach erfolgter Rettung ans Ufer kühlt der Körper weiter aus. Trockene Kleidung und eine Rettungsdecke zum Schutz vor Auskühlung sind dann hilfreich.
Der beste Schutz ist natürlich, einen Sturz ins kalte Wasser zu vermeiden. Daher sollen im Winter nur Boote zum Einsatz kommen, die über Notschwimmeigenschaften, d.h. über eingebaute Luftkästen bzw. Auftriebskörper verfügen. Weiterhin sollen bevorzugt Boote mit Abdeckungen eingesetzt werden.
Und jeder Ruderer und jede Ruderin sollte sich fragen, ob die persönliche Fitness zum Rudern bei niedrigen Temperaturen ausreicht, um auch eine Notsituation zu meistern. Im BRV haben die Obleute die Entscheidungskompetenz, ob eine Fahrt bei gegebenen Bedingungen (Boot, Mannschaft, Wetter) sicher durchgeführt werden kann.

Empfehlung zum Rudern im Winter:

– Kein Risiko eingehen!

– Realistische Selbsteinschätzung der körperlichen Verfassung sowie der Ruder- und Steuerfähigkeit!

– Im Zweifelsfall an Land bleiben! Der Obmann/die Obfrau entscheidet, ob die Mann-/Frauschaft oder einzelne Ruderer oder Ruderinnen für die Witterungsbedingungen geeignet sind. Er/Sie kann entscheiden, daß Ruderinnen / Ruderer oder die ganze Mann-/Frauschaft an Land bleiben.

– Bootsmaterial vor dem Rudern überprüfen! Abdeckungen und Auftriebskörper nutzen, Schöpfgefäß mitführen!

– Besonders umsichtig steuern, Vollschlagen und Kentern vermeiden!

– Jeder Ruderer / jede Ruderin soll eine Rettungsweste tragen! Minderjährige müssen bei Wassertemperaturen unter 10 Grad eine Rettungsweste tragen!

– Jeder Ruderer / jede Ruderin soll ein wasserdichtes Notfallpack mit warmer, trockener Kleidung und einer Rettungsdecke mitführen!

– Mitführen mindestens eines funktionsfähigen Mobiltelefons pro Boot!

– Im Notfall frühzeitige Alarmierung des Rettungsdienstes über die Notrufnummer 112!

– Information des Vorstands bei allen (Beinahe-) Unfällen.

– Die Verantwortung für Mann-/Frauschaft und Boot trägt der Schiffsführer/die Schiffsführerin (Obmann/Obfrau). Ihm/ihr obliegt die Entscheidung, ob gerudert werden kann oder nicht.Im Notfall übernimmt der Obmann/die Obfrau die Koordination der Rettung und Versorgung bis zum Eintreffen der Rettungskräfte.