Rudern: Das ist jetzt erlaubt

  • 6. Mai 2020

Liebe BRVerinnen, liebe BRVer,

Am 6. Mai haben die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin getagt und die Einschränkungen des öffentlichen Lebens und des Sports aufgrund der Entwicklung der Infektionszahlen deutlich zurückgenommen.

Für uns bedeutet das:

Seit dem 7.5. ist das Rudern im Einer wieder erlaubt.

Größere Boote sind gem. Paragraph 12a CoronaSchV erlaubt, wenn die Mannschaftsmitglieder in gerader Linie verwandt sind, sowie für Ehegatten, Lebenspartnerinnen, Lebenspartner und in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.

Dreier können unabhängig davon genutzt werden, wenn nur Platz 1 und Platz 3 besetzt sind und somit ein Abstand von mehr als 1,50 m zwischen den Rudernden gewahrt bleibt.

Der Nordrhein-Westfalen-Plan legt weiterhin fest, dass sämtliche Vereinsräume inkl. der Umkleiden, der Duschen und der Toiletten und der Mehrzweckhalle geschlossen bleiben. Die Ruderinnen und Ruderer müssen daher in Sportkleidung zum Bootshus kommen und dieses unmittelbar nach dem Rudern wieder verlassen. Es darf sich immer nur eine Mannschaft gleichzeitig in der Bootshalle oder auf dem Steg befinden. Sollten sich mehrere Mannschaften oder Einer-Ruderinnen und -Ruderer am Bootshaus treffen, ist jeweils außerhalb des Bootshauses unter Einhaltung des Abstandes von 1,5 m zu warten, bis die Halle betreten werden kann. Im Laufe des Tages werden Flächen-Desinfektionsmittel am Fahrtenbuch in Halle 1 deponiert. Bitte die Kontaktflächen im Boot (Skullgriffe und Rollsitz) nach Benutzung desinfizieren. Weiterhin weisen wir ausdrücklich auf die bekannten Regeln zur Infektionsprophylaxe, insbesondere gründliches Händewaschen, hin. Leider erlaubt es uns die jetzige Verordnung noch nicht, das Rudern für alle wieder freizugeben. Weitere Schritte zur Lockerung sind zum Ende des Monats angekündigt.

Wir sind also guter Hoffnung und werden Euch sofort informieren, wenn es Neuigkeiten gibt.

Herzliche Grüße

Volker Keppler, Irmgard Schuppert, Hervé Loridan