Rudern während Stufe 3

  • 7. Juni 2021

In Bonn haben wir derzeit noch die Inzidenzstufe 3 – Inzidenz 100-50,1. Also gilt Folgendes:

Im Freien ist die gemeinsame Sportausübung einschließlich Ausbildung, Training und Wettkampf von bis zu 25 Personen bei ausschließlich kontaktfreier Ausübung zulässig. Zwischen verschiedenen Gruppen beziehungsweise allein Sport treibenden Personen, die gleichzeitig am selben Ort Sport treiben, ist während der Sportausübung dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

  • Wir legen diese Regelung so aus, dass für den Rudersport im Boot keine Personenzahlbeschränkungen bestehen, da es sich um einen kontaktfreien Sport handelt und wir nie „gemeinsam“ und gleichzeitig mit 25 Personen in einem Boot rudern/Sport ausüben. Während der Sportausübung (= das Boot/die Mannschaft befindet sich auf dem Wasser) besteht ohnehin zwischen den einzelnen Booten eine Mindestabstand von 5 Metern.
  • Auf dem Steg, dem Vorhof und in den Bootshallen bitten wir, das Abstandgebot/die Maskenpflicht einzuhalten.

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, ist unzulässig.