Kein Ruderbetrieb

  • 16. Dezember 2020

Wie allgemein bekannt, haben die bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht den erwünschten Erfolg gezeigt. Daher tritt ab heute, 16.12.2020, eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft, die in § 9 deutlich verschärfte Einschränkungen auch für den Sport beinhaltet:

(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung entsprechend zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.

Damit gelten für unseren Verein ab heute folgende Regeln:

Die Nutzung

des Bootshauses (Umkleiden, Hallen, Duschen, Toiletten, Mehrzweckhalle),

der Boote und Sportgeräte,

des Stegs und

der Gastronomieräume

sind untersagt.

Damit gilt faktisch eine Rudersperre für den BRV, auch für das Rudern im Einer und im Zweier.

Wir bitten alle Mitglieder um Beachtung.

Die einzige Möglichkeit, die Pandemie zu beherrschen ist, auf Kontakte jeglicher Art, auch im kleinen Rahmen, soweit wie möglich zu verzichten. Dies ist der Sinn der CoronaSchV.

Als Verein, der seinen Sport in der Öffentlichkeit ausübt, haben wir auch eine soziale Verantwortung und eine Vorbildfunktion, nicht nur für unsere Mitglieder. Wie immer stehen wir in engem Austausch mit den Bonner Rudervereinen und dem Ruderverband und werden informieren, sobald es neue Erkenntnisse gibt.

Hoffen wir, dass wir die derzeitige Krise durch diese gemeinschaftliche Anstrengung bald überwinden können!

Mit rudersportlichen Grüßen

Volker Keppler         Dr. Irmgard Schuppert