Rudern: Wer darf mit wem?

  • 21. Mai 2020

so langsam tut sich etwas und das beharrliche Insistieren unserer Verbände, NW-RV, DRV, LSB und der Vereine zeigt Wirkung. Pünktlich zum langen Wochenende sind ganz wesentliche Erleichterungen und Klarstellungen für unseren Sport erfolgt:

Mit der erneuten Fortschreibung der CoronaSchV vom 20. Mai und einer Stellungnahme des Gesundheitsministeriums NRW sind nun zahlreiche Konstellationen im Boot denkbar:

  • 1. Einer: uneingeschränkt
  • 2. Zweier: uneingeschränkt 
  • 3.1. Großboote: Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen/Lebenspartner sowie Angehörige maximal zweier Haushalte ohne Abstandsgebot!
  • 3.2. Großboote: Sofern die Mannschaft nicht unter 3.1. fällt, also Ruderinnen / Ruderer aus mehreren Haushalten zugegen sind, muss ab dem 3. Haushalt dazwischen jeweils ein Ruderplatz frei bleiben. 

Damit sind unzählige Konstellationen denkbar, nun ist Eure Phantasie gefragt… Die öffentlichen Rudertermine bleiben weiter ausgesetzt, da bei dem zu erwartenden Andrang eine Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln und eine geordnete Bootseinteilung unmöglich erscheint. Bitte verabredet Euch individuell zum Rudern. Unsere Ruderwarte stehen Euch unterstützend zur Seite. D

Die bekannten Hygieneregeln bleiben weiterhin in Kraft:

  • Wer Symptome einer Coronavirus-Infektion zeigt oder sich krank fühlt, darf nicht zum Bootshaus kommen.
  • Duschen, Umkleiden und alle Gemeinschaftsräume bleiben gesperrt. Die Toiletten dürfen benutzt werden.
  • In der Mehrzweckhalle ist Training unter Wahrung des Abstands von 1,50m und der Hygieneregeln möglich.
  • Sportlerinnen und Sportler kommen umgezogen ans Bootshaus und verlassen dieses unmittelbar nach dem Sport wieder. Ansammlungen und enger Kontakt bleiben untersagt.
  • Es darf sich immer nur eine Mannschaft gleichzeitig in der Bootshalle oder auf dem Steg befinden.
  • Sollten sich mehrere Mannschaften oder Einer-Ruderinnen und -Ruderer am Bootshaus treffen, ist jeweils außerhalb des Bootshauses unter Einhaltung des Abstands von 1,50 m zu warten, bis die Halle betreten werden kann.
  • Nach dem Rudern werden die Skull- / Riemengriffe und Rollsitze mit den bereitstehenden Desinfektionstüchern gründlich abgewischt, ebenso die Griffe der Sportgeräte in der Mehrzweckhalle. Am Waschbecken in Halle 3 und in den Erkertoiletten stehen Seifenspender. Auf die Bedeutung gründlichen Händewaschens wird hingewiesen. Bitte ein eigenes Handtuch mitbringen. Zusätzlich stehen Desinfektionsmittelspender zur Händedesinfektion zur Verfügung.
  • Es wird empfohlen, beim Aufenthalt am Bootshaus einen Alltagsmaske zu tragen. Zum Sport kann diese abgenommen werden.

Wir bitten alle Mitglieder, diese Richtlinien, insbesondere die Abstandsregeln sorgfältig einzuhalten.

Herzliche Grüße Volker Keppler, Irmgard Schuppert, Hervé Loridan