Jetzt wieder mehr Rudern möglich!

  • 23. November 2020

Die Einschränkung nur noch im Einer zu rudern bezog sich auf die Definition in § 9 der derzeitigen Cor.Schu.VO zum Individualsport.

Nach ausschweifenden Diskussionen und Schriftwechseln zwischen Rudervereinen, dem Nordrhein-Westfälischen Ruderverband und dem Landesgesundheitsministerium wissen wir nun:

Individualsport ist auch im Zweier möglich (notfalls). Es kann also im Einer oder im Zweier, dann sowohl innerhalb eines Hausstandes als auch mit zwei Hausständen, gerudert werden.

In diesem Sinne: Gute Fahrt!